Pflegeeinsatz

Wenn Sie die Pflege selbst erbringen und darum Pflegegeld nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Anspruch nehmen, beraten wir Sie zu Hause und geben Anregungen und Hilfestellungen zur Erleichterung der Pflegesituation.

Diese Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse verlangt und sind in bestimmten zeitlichen Abständen durch einen von der Krankenkasse zugelassenen Pflegedienst durchzuführen.

Sie dienen der Sicherung der Betreuungsqualität, der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der häuslich Pflegenden, sowie dazu, die Fragen beantworten zu können, die in Laufe der Zeit aufgekommen sind.

Die zeitlichen Abstände dieser Beratungsbesuche sind

  • bei Pflegestufe I und II einmal halbjährlich
  • bei Pflegestufe III einmal vierteljährlich

Die Kostenübernahme erfolgt durch die Pflegekasse. Die Abrechnung erfolgt durch den Pflegedienst.